Die Mehrkosten der Normale des neuen Maaß- und Gewichtssystems zur Ausrüstung des hiesigen Aichamtes, welche nach dem Rescripte des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 23. Dezember 1869 hauptsächlich dadurch bedingt sind, daß es als nothwendig erkannt worden ist, einen Theil der Normale zur größeren Sicherung sofort mit den verschließbaren Kästen und Etuis zu versehen, in welchen dieselben in Zukunft aufzubewahren sein werden, so wie ferner, daß eine Ueberschreitung der Anschlagssumme auch noch durch die Kosten der Verpackung entsteht, werden genehmigt und auf die Stadtkasse übernommen.
a.u.s.