5) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung vom 10. des Monats betr. den Ausbau der Rheinthorschule und hält an dem eingereichten Projekte fest mit der Modifikation, daß die beiden mit V a bezeichneten Zimmer im Erdgeschoß nicht als Lehrerwohnung, sondern zu Schulzwecken dienen sollen.