Band 47: Sitzung vom  20. Juni 1844 (Nr. 18)

 

Fortgesetzt Neuss, den 20. Juni 1844.

Mit dem Revisionsgeschäfte fortfahrend gieng der Stadtrath heute zur Prüfung der Ausgaben über, wobei derselbe welche nachfolgende Erläuterungen machte.

Seite 54-56. Bel. 147-155. Die verschiedenen Rest Ausgaben wurden sorgfältig revidirt und in allen Theilen richtig befunden. Insbesondre erklärte der Stadtrath damit einversanden, daß nach Belag N° 149 aus dem verbliebenen Reste eines Geschenkes der MünchenerAachner Feuerversicherungsgesellschaft zur Verbesserung der Löschgeräte, vier neue Hand-Feuerspritzen angeschafft worden, welche, beim entstehen einer Feuersbrunst zeitig angewandt, wesentliche Dienste leisten können. Was die übrigen Rest-Ausgaben betrifft, so sind die Schlußzahlungen derselben auf pezielle, den Belegen beiliegende, höhere Ermächtigungen gegründet.

Seite 57-67. Titel I. Verwaltungskosten, und Titel II. PolizeiAuslagen. Bei Prüfung der unter diesen Titeln aufgeführten Ausgaben fand sich Nichts zu erinnern. Die Etats-Überschreitung bei Titel I. von 122 Thalern 17 Silbergroschen 11 Pfennig hat ihr Entstehen zum größern Theile in den Hebegebühren für die gestiegene Einnahme der Communalsteuer, bei welcher eine Umlage von 2000 Thalern für den Restaurationsbau der Münsterkirche außerdem etatsmäßigen Communal-Steuer-Quantum Statt gehabt, ein bereits §. 15.

Seite 68-69. Die Ausgabe der Titel III. Steuern und Abgaben wurden einer genauen Prüfung unterworfen und überall richtig befunden.

Seite 69-72. Titel IV. Zinsen von Gemeindeschulden. Hierbei war nur Artikel 3. zu bemerken, daß die Mehr-Ausgabe von 296 Thaler zum Theil in Zinsen von den bei der städtischen Sparcasse aufgenommenen Geldern zur Bestreitung der Einrichtungskosten des Hauptzoll-Amtes, zum Theil in Zinsen für das nach zurückstehende Capital besteht, welches seiner Zeit für den Bau der Neuß-Rheydter-Straße aufgenommen worden.

Seite 73-103. Titel II. Bau- und Unterhaltungskosten. An diesem Titel, dessen einzelnen Theilen die speziellste Revision gewidmet worden, ergibt sich im Schluß-Resultat eine außeretatsmäßige Ausgabe von Thaler 9573 — 6 — 9 dagegen eine Ersparniß von 416 13 — 10 mithin eine eigentliche Mehr-Ausgabe von 9156 — 22 — 11 Hierunter sind indessen noch Artikel 16 '/n(?) — 8366 Thaler 25 Silbergroschen 8 Pfennig an Kosten der Einrichtung des hiesigen Hauptzoll-Amtes begriffen, deren Verwendung unterm 7. April 1843 I. Seite II. a. 6605 von Königlicher Regierung genehmigt worden. Die bei diesen Ausgaben vorkommenden Schlußzahlungen sind noch besonders durch höhere Autorisation belegt mit deren Verausgabung der Stadtrath sich, zumal in Berücksichtigung der erzielten Mehr-Einnahmen, ganz einverstanden erklärte, indem er sich die Überzeugung verschafft hat, daß diese Mehr-Ausgabe unvermeidlich gewesen, und im Intresse der Gemeinde geschehen ist.

Seite 103-104. Titel VI., Armenpflege, gab keinen Stoff zu Bemerkungen.

Seite 104-105. Titel VII. Schul-Ausgaben. Hierbei ergibt sich eine außeretatsmäßige Auslage von 2000 Thaler 10 Silbergroschen 3 Pfennig nach Abzug des Ersparnisses von 40 — 18 — 11 und der Artikel 25 (conf. Belag 123 der Einnahme, und Belag 882 - 891 der Ausgabe) blos als durchlaufende Beträge in der Rechnung vorkommeden Rest-Ausgaben für den Schulbau zu Weissenberg von 717 — 6 — 3 überhaupt von 757 — 25 — 2 . aber nur eine eigentliche Mehr-Ausgabe von 1242 — 15 — 1 . Diese letztere ist vornehmlich herbeigeführt durch die im vorigen Jahre an hiesigen Pregymsnasium geschehene Errichtung zweier Real-Klassen, und die dafür nöthigen baulichen Einrichtungen im Collegium, so wie durch die Anstellung eines eigenen Lehrers für die Real-Classen, und die anderweite Besoldung der Vorsteherin der Höhere Töchterschule. Auch trägt zu der Mehr-Ausgabe noch der Umstand bei, daß die Lehrer des Pregymnasiums vom 1. October auf etwas erhöhte fixe Gehälter gestellt sind, wogegen die Stadt-Casse nunmehr das früher den Lehrern zugeflossenen Schulgeld bezieht. Es ist nicht zu übersehen, daß vermittelst dieser Einrichtung das städtische Aerar und Schulgeld des Progymnasiums vom 4. Quartal 1843 den Seite 49 Bel. 122 vereinnahmten Betrag von 422 Thaler 8 Silbergroschen 4 Pfennig erhoben hat, und daher der wirklichen Mehr-Ausgabesich auf 820 Reichsthaler 6 Silbergroschen 9 Pfennig reduzirt. Da die betreffenden Ausgaben nicht nur überall von Königlicher Regierung genehmigt wurden, sondern sondern auch eine mit allgemeinen Beifall aufgenommenen Förderung des Unterrichtswesens herbeigeführt haben, so nimmt der Stadtrath nicht Anstand, diese Ausgaben ebenfalls gutzuheißen.

Seite 117. Titel VIII. Kirchen-Ausgaben. Bei deren Revision war nur zu bemerken, daß die außeretatsmäßigen Aus-

Seite 118-143. Titel IX. Extraordinaire Ausgaben, den sämmtliche unter diesem Titel vorkommenden Ausgaben welche mit den erforderlichen Bweisstücken belegt sind, wurden nach vorherigen genauer Prüfung der einzelnen Posten, und erlangter Überzeugung der gehörigen Verwendung vom Stadtrathe überall gutgeheißen. Der Stadtrath machte die erläuternde Bemerkung, daß außer dem nach Artikel 6a dieses Titels aus dem Ertrage der ErftschifffahrtsGebühren zurückerstatteten 2000 Thaler an den Unterstützungsfonds für die Wasserbeschädigten um Niederroheine noch ferner zur gleichfallsigen successiven Erstattung des aus dem gedachten Unterstützungsfonds ungeziirten Capitales nach Artikel 8a (Belag 1044) ein Betrag von 700 Thaler bei der Bank zu Cöln belegt wurden ist, indem es sich gemäß dem beiliegenden Auszuge aus dem Conto über den Ertrag der Erftschifffahrts-Gebühren ergeben, daß der reine Überschuß dieser Gebühren 2105 Thaler 19 Silbergroschen 8 Pfennig für das Jahr 1843 beträgt, welcher demnach in einem runden Quantum von 2700 Thaler zur Amortisation der für den Erftbau aufgenommenen Gelder verwendet wurden. Da die Bank Obligation über jene 700 Thaler erst nach dem FinalAbschlusse eingegangene, so ist die Vereinnahmung derselben pro 1844 geschehen, und wird sich deshalb in der Rechnung des laufenden Jahres finden. Es werden diese 700 Thaler am Ende des Jahres von der Cölner-Bank wieder eingegangen, und mit anderweiten Beträgen zu Restituirungen auf die für den Erft-Canal-Bau aufgenommenen Capitalien verwendet worden. Obgleich die Erstattung auf das bei der Sparkasse zum Bau des Weges nach Rheydt aufgenommenen Capital von 14500 Thaler für das laufende Jahr mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 20. October 1842 I. III. 7099 gestundet war, so wurde dennoch nach Artikel 8b

Hiernach wurde die Rechnung abgeschlossen in Thaler Silbergroschen Pfennig Einnahme auf 48688 — 6 — 3 Ausgabe auf 46058 — 28 — 9 und daher auf einen Bestand von 2629 - 7 - 6 festgestellt, welcher in die Bücher von 1844 übertragen werden. Weiter fand sich Nichts zu erinnern.

Actum ut supra