Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Dühseldorf vom 15. dieses Monats I.II. No. 173, wonach nunmehr auf Veranlassung des Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz die Abtretung der für das neue Postgebäude bestimmten Terrains zum Preise von 500 thr. genehmigt wird. Der Vorsitzende schlägt darauf vor, den Art. 8 des früheren mit der Kaiserlichen Postverwaltung stipulirten Vertrages dahin zu modificiren, daß an Stelle der eventl. an die Stadt zu zahlende Entschädigungssumme von 8000 thr. nunmehr 7500 th. gesetzt und daß ferner in den Bedingungen noch der Termin zur Zahlung des Kaufpreises von 500 thr.
[Nächste Seite] der Beginn der Arbeiten zum Bau des neuen Postgebäudes bestimmt werde. Die Versammlung erklärt sich mit den vorgeschlagenen Modificationen einverstanden.