Band 56: Eintrag vom  24. November 1873 (Nr. 980)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Befestigung des Erftufers.

Der Vorsitzende referirt über den Vorschlag der beiden Commissionen für städtisches Eigenthum, Handel und Verkehr, welcher dahin geht: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

1. der Königlichen Regierung gegenüber die Erklärung abzugeben, daß die Stadt Neuss bereit sei, das rechtsseitige Ufer des Erftcanals vom so genannten Gräbchen, wo das städtische Eigenthum aufhört, an bis zur Mündung nach dem Projecte B des Wasserbauinspectors Schmidt vom 10. November curant zu befestigen; mit den Befestigungsarbeiten zu beginnen, sobald das Project Seitens der Aufsichtsbehörde gutgeheißen und für ausreichend erachtet worden und die Berechtigung zur ferneren Gebührenerhebung gesichert sei, die Arbeiten auch unausgesetzt fortzusetzen, soweit die Wasserverhältnisse es gestatten, die Ufer sowie auch den Canal selbst in gutem Zustande zu erhalten und darauf Bedacht zu nehmen, das jetzige Räder-Dampfboot mit dem 1. Mai 1874, wo der Vertrag mit Siebertz zu Ende geht, durch einen Schraubendampfer zu ersetzen, alles dies unter der Voraussetzung, daß die Staatsregierung auch ihrerseits dazu beitrage, die Erftmündung offen zu halten, indem durch die Arbeiten der Rheinstrombauverwaltung die Versandung an der Mündung herbeigeführt worden;

2. die auf die Erftuferbefestigung zu verwendende Summe dem Erftconto zur Last zu schreiben und aus den Erftgebühren zu verzinsen und allmälig zu amortisiren.

Nach geschehener Berathung tritt die Versammlung diesem Vorschlage bei, erhebt denselben in allen seinen Theilen zum Beschluß und ersucht den Vorsitzenden die unveränderte Beibehaltung des jetzigen Erftgebührentarifs auf die nächsten 5 Jahre nach dem 1. Februar 1874 höheren

[Nächste Seite] orts zu beantragen.