Nach Kenntnißnahme von einem Rescripte des Königlichen ProvinzialSchul-Collegiums vom 17. des Monats S. C. 3324 wonach dasselbe die in Folge der genehmigten Schulgelderhöhung gewonnenen MehrEinnahmen und den in Aussicht gestellten weitern städtischen Zuschuß von 675 Thalern schon jetzt zu bestimmten Besoldungserhöhungen verwendet wissen will, und zwar unter Garantie der Stadtverordneten-Versammlung
[Nächste Seite] wird die weitere Beschlußfassung über diese Angelegenheit bis zum Jahresschlusse vertagt.a. u. s.