Auf Vorschlag der Commissionen für Finanzen und Armen- und Schulwesen beschließt die Versammlung die im Hospital-Etat ausgeworfene Miethsentschädigung des RectorFlecken von 75 auf 100 Thaler und die Büreaukosten des RendantenBroix im Armen-Etat von 120 auf 200 th. und im Hospital-Etat von 60 auf 95 th. zu erhöhen; so daß die Büreaukosten desselben sich um 115 th. steigern. Dem p. Broix soll jedoch bedeutet werden, daß die Versammlung erwarte, daß er die Armen- und Hospitalrechnungen jährlich pünktlich und spätestens bis zum 1. Juni jeden Jahres vorlege, widrigenfalls die vorbewilligte Erhöhung der Büreaukosten wieder zurückgenommen werden würde.