Der Vorsitzende theilt mit, daß die Stadt im Processe Franken contra Stadt Neuss wegen Beschädigung seines Gartens durch den Wasserabfluß in der Kapitelstraße verurtheilt worden sei, die beantragte Entschädigung von 1 Mk 50 Pfgen nebst Kosten, welche sich auf ca. 8 Mark belaufen, zu bezahlen.
Die Versammlung beschließt hierauf zu den vorhandenen Senkgruben an der Kapitelstraße noch eine weitere anzulegen.
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Typ | Straße |
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Typ | Andere |
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