Band 56: Eintrag vom  1. Juli 1872 (Nr. 538)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Miethe des Dirigenten und Aufsehers im Haupt-Steuer-Amts-Gebäude

Es liegt ein Schreiben der Königlichen Provinzial-Steuer-Direction zu Cöln vom 16. vorigen Monats vor, wonach der jetzige Dirigent des hiesigen Haupt-Steuer-Amtes die im Hauptsteuer-Amts-Gebäude befindliche Aufseher-Wohnung entbehren könne und deshalb nicht benutze, es sich auch nicht empfehle einen Aufseher in die fragliche Wohnung einzuweisen und daher unbenutzt liegen bleiben müsse. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf mit Rücksicht auf das vorliegende thatsächliche Verhältnis, so lange dasselbe bestehen bleibt, 7 1/2 % von dem Gehalte des Dirigenten allein ohne Anrechnung des Gehaltes eines Aufsehers als Wohnungs-Entschädigung zu beanspruchen, behält sich aber vor, sobald die Räume von dem Dirigenten oder dessen Nachfolger benutzt werden die vollständige Mieths-Entschädigung von dem Gehalte des Dirigenten und Aufsehers zu berechnen.

a. u. s.