Band 75: Eintrag vom  13. September 1927 (Nr. 580)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Kapitelstraße von Krefelderstraße bis Hermannsplatz.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Kapitelstraßevon Krefelderstraße bis Hermannsplatz einschl. der Häuser Hermannsplatz 11 und 12 betragen: a) für die Fahrbahn 32 800 R. M b) " " Umpflasterung und Verschiedenes 1 150 " " _____________ zusammen 33 950 " "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35% der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 11 480 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65% auf die Stadt entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 769,80m = 14,91 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Kapitelstraße mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung: Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Ort.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine

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asphaltierte Straße, die sich immer mehr zu einer bedeutenden Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist. Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.