Band 60: Eintrag vom  16. Oktober 1894 (Nr. 1523)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4.) beschließt die Anlage eines Canals in der Crefelderstraße zwischen der Capitel- und Königsstraße, wobei die erforderlichen Hausanschlüsse bis zum Trottoir herzustellen sind, und bewilligt den erforderlichen Credit von etwa 5000 Mark, welcher einstweilen aus dem im Etat vorgesehenen Betrage für Verzinsung und Amortisation eines noch aufzunehmenden Anleihebetrages gedeckt werden soll. Die Anlagekosten sollen später aus der noch aufzuneh-

[Nächste Seite]

menden Anleihe bestritten werden; die Hausanschlußkosten sollen dagegen von den Interessenten, sobald die Häuser an den Canal angeschlossen werden können, eingezogen werden;