Der Bürgermeister legt eine gerichtliche Sommation der Erben Leuchtenberg Wittwe und Kinder zur Zahlung einer Summe von 430 Thaler als Ersatz für die ihr von der Königlichen Regierung auferlegte Beschränkung in der Benutzung des zur Zeit von der Stadt acquirirten Leitdammes vor, und beschließt Stadtrath unter Adcitirung der Königlichen Regierung auf den Prozeß einzugehen.
a. u. s.