Band 60: Eintrag vom   (Nr. 2092)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 1. Etat pro 1897/98.

Der Stadt-Haushalts-Etat pro 1897/98 wird be- rathen und in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig auf 809700 Mark (achthundertneuntausend siebenhundert Mark) festgesetzt. Zu Titel VI Artikel 21 wird beschlossen, von dem im Wegebau-Etat für die Unterhaltung der Straße nach dem Rhein ausgeworfenen Betrage 6000 Mark zur Pflasterung der Capitelstraßevon der Crefelderstraßebis zur Nothkirche zu verwenden. Die für diese Pflasterung weiter erforder- lichen 10000 Mark sollen dem Stammvermögen entnom- men werden und demselben durch Einstellung in die Etats pro 1898/99 und 1899/1900 wieder zugeführt werden. Die für die Benutzung der Räume in der weißen Schulevon der Cravatten-Nähschule pro 1897/98 zu zahlende Miethe von 300 Mark wird erlassen.