Nach Anhörung des Commissionsberichtes über den Antrag des Leihhaus-Verwalters und SparkassenRendanten Rosellen auf anderweite Normirung seiner Besoldung von 500 Thlr, beschließt Gemeinderath, dem p Rosellen in Anbetracht der demselben obligenden vielen und mühseeligen Funktionen und der großen Verantwortlichkeit, womit seine amtliche Stellung verbunden ist, vom 1. Januar des Jahres an eine GehaltsErhöhung von hundert Thalern zu bewilligen, so daß seine Besoldung nunmehr 600 Thlr beträgt.
Zu den nunmehr aufzunehmenden definitiven BerufsVertrag, welcher bisher noch nicht aufgestellt war, sei die ausdrückliche Bedingung vorzuseheh, daß p Rosellen nach wie vor Gerantie für alle Defecte und Verluste an Pfändern oder Kasse übernehme.
Zur Beschaffung der zeitweise bei der Leih-Anstalt respective der Sparkasse unumgänglich nöthigen Büreauhülfe, stellt Gemeinderath dem p Rosellen eine jährliche
[Nächste Seite] jährliche Summe von 100 Thlr disponibel, deren Verwendung demselben unter Vorbehalt des Nachweises bei der Rechnungslage, zustehen soll. Die Hülfsarbeiter seien indessen nur mit Zustimmung des Bürgermeisters anzunehmen.Nachdem sich bei der, gelegentlich des Statt gefundenen Umzugs der Leih-Anstalt vorgenommenen Lager-Revision ergeben hat, daß ein Manko an dem Lager im Werthe von 465 Thlr 17 Sgr. vorhanden ist, dessen Entstehung bisher nicht hat ausgemittelt werden können, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß zur Ausgleichung dieser Differenz 400 Thlr in der Weise von der Anstalt übernommen werden, daß solche in Ausgabe gestellt respective an dem Reservefonds in Abzug gebracht werden, wogegen die Vergütung des übrigen Defizits durch Herrn Rosellen ohne allen weitern Regreß zu bewirken sei.
actum ut supra