Dem Gemeinderathe wurde das Resultat der am 18. Merz c. Statt gefundenen Garten- Land- und Wiesenverpachtung vorgelegt.
Die zur Verpachtung ausgestellten verschiedenen Gartenund Landparzellen, welche seither an jährlicher Pacht 1 084 Thl 5 Sgr eingetragen haben, sind nunmehr zu einer jährlichen Pacht von überhaupt 1 331 Thlr 4 Sgr gekommen. Da die erzielten Pachtgebote annehmbar erscheinen, so wurde die neue Verpachtung in Beziehung auf diese Stücke genehmigt. Nur wurde bei der Gartenland-Parzelle nahe an Grimlinghausen, städt. Atlas Bl X Nr. 547/548 der Vorbehalt gemacht, daß der Anpächter auf Erfordern der Stadt, der Erft entlang, gegen verhältnißmäßigen Pachterlaß einen Weg, dessen Breite die Stadt bestimmt, zu dulden habe.
Zur Verpachtung der städtischen Wiesenparzelle, städt. Atlas Bl. 1 Nr. 64/70 von 151 Ruthen 20 Fuß, zu dem gebotenen Pachtzinse von 12 Thlr 10 Sgr ertheilte Gemeinderath nicht seine Genehmigung, vielmehr sei das Gras dieser Parzelle, wie das übrige Gras, jedes Jahr zum Verkauf auszusetzen.
actum ut supra