4) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich bereit in Gemeinschaft mit dem Fiscus und den übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks von der Erweiterung des Amtsgerichtsgefängnisses unter der Bedingung Theil zu nehmen, daß der Fiscus nach Verhältniß der von ihm untergebrachten Gefangenen & die betheiligten Gemeinden nach Verhältniß der Seelenzahl an den Kosten partizipiren. Die Genehmigung von Plan & Kostenanschlag wird vorbehalten.