Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Anlage der Wasserleitung in den Lehrerwohnungen der städtischen Volksschulen, welche in der zweiten Etage belegen sind, unter der Voraussetzung, daß die betreffenden Lehrpersonen die Verantwortlichkeit für genügenden Schutz der Anlage während des Frostes durch Entleeren der Rohre übernehmen.