Die Versammlung genehmigt das mit Adolf Linden früher getroffene provisorische Uebereinkommen mit der Maßgabe, daß die Strecken des Mühlencanals, welche die Stadt in Zukunft vorab zu reinigen hat, der Länge nach genau festgestellt und diese Längenverhältnisse in den abzuschließenden Vertrag aufgenommen werden.
Gleichzeitig beschließt die Versammlung, in dem Vertrage eine Bestimmung aufnehmen zu lassen, welche feststellt, wie die Controle über die Reinigung dieser Strecken zu handhaben ist.
[Nächste Seite]