Band 59: Eintrag vom  17. April 1882 (Nr. 926)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Geschäftsbetrieb und die Gebühren-Erhebung beim Eichamte in seitheriger Weise fortgeführt werde, unter der Bedingung, daß der Eichmeister pro 1881 und fernerhin jährlichs von den erhobenen Eichgebühren den Betrag von 210 Mark an die Stadtkasse ablieferte.