3.) Antrag der Handelskammer betr.
Uebernahme der Hälfte der Lichter- und
Umladekosten auf die Stadt.
Der Antrag der Handelskammer betr. Ueber-
nahme der Hälfte der Lichter- und Umlade-
kosten auf die Stadt ohne Rücksicht auf die
Höhe der Erftgebühren wird abgelehnt.