Es wird eine Eingabe des hiesigen Handelsstandes vorgelegt, worin der Antrag auf Errichtung einer Handelskammer an hiesigen Orte gestellt und als Grund angeführt wird, daß die Verwirklichung dieses Projectes bereits im Jahre 1843 von der städtischen Verwaltung dem Gemeinderath und der Kaufmanschaft als Bedürfniß erkannt, daß die damaligen Verhandlungen lediglich durch die dem Handel und Verkehr so sehr verderblichen Jahre 1848 und 1849 unterbrochen worden, und heute aber, wo seitdem neue Verbindungswege und eine Industrie hier entstanden seien, die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit in erhöhtem Maaße vorliege. Die Stadtverordneten-Versammlung schließt sich dem Gesuche des Handelsstandes gern an, indem sie die Errichtung einer Centralbehörde an hiesigem Orte, welche als Organ der Wünsche und Ansichten sowie der Bedürfnisse des Handelsstandes, den höheren und höchsten Behörden gegenüber, das Interesse desselben überall wahrzunehmen berufen ist, ebenfalls für zweckmäßig erachtet.
Die Stadtverordneten-Versammlung glaubt daher für das vorgelegte Gesuch seine wärmste Befürwortung aussprechen zu müssen.
Stadtverordneter Weise hatte den Antrag gestellt, in den Beschluß die Erwägungsgründe aufzunehmen, daß die Eingabe des Handelsstandes von fast sämmtlichen Gewerbe treibenden mit kaufmännichen Rechten unterschrieben, und mit einem Handelskammer-Institute für die Stadt keine Kosten verbunden seien. Dieses Amendement fand jedoch nicht die Zustimmung der Versammlung.
actum ut supra