Band 58: Eintrag vom  4. Februar 1878 (Nr. 1365)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Communaleinkommensteuer der Bank.

Auf eine Eingabe der Handelskammer beschließt die Versammlung, die Communalsteuer der Bank an die Reichsbanknebenstelle für die Zeit vom 1. April bis ultimo December 1877 behufs Auszahlung an den Bankagenten zu erstatten.