Stadtverordneten-Versammlung beschließt grundsätz- lich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung gelegent- lich der Etatsberatung den Ausbau der Eupener Straße von der Rheydterstraße bis Kaiser Friedrichstraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und Kostenanschla- ges des Tiefbauamtes. Die entstehenden Kosten in der veranschlagten Höhe von 150 000 M werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus dem Straßenausbaufonds ge- nommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestimmungen wieder eingezogen werden.
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