Stadtverordneten-Versammlung beschließt den Ausbau der Nordkanalallee von der Kleinpflastergrenze bis zur Kölnerstraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und des Kostenanschlags des Tiefbauamtes. Die entstehenden Kosten in der veranschlagten Höhe von 120 000 M werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus dem Straßenausbaufonds genommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestimmungen wieder eingezogen werden.
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