Die Haushaltspläne für 1928 werden unter Berück- sichtigung der in den Kommissionen beschlossenen Änderungen wie folgt festgesetzt: (hier folgen Einzeletats mit Zahlen).
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen: a. Oberrealschule. Die Anerkennung der städtischen Oberrealschule als eine bedeutungsvolle Schule im Sinne der neuen Besoldungsordnung sowie die Ernennung des Oberschul- lehrersSchirbachzum Oberturnlehrer unter Eingrup- pierung nach 2 b der neuen Besoldungsordnung wer- den abgelehnt.
Es wird beschlossen, den Oberschullehrern Fühser, Rings, Schirbach und Cappel auf Antrag mit Wirkung vom 1.4.1928 ab die Bezüge der Gruppe 4a der neuen Be- soldungsordnung, ferner denselben eine ruhegehalts- fähige Zulage von 600 M und den Wohnungsgeldzuschuß nach Tarif III zu gewähren. Oberschullehrer Fühser erhält außerdem für seine Person noch eine jährliche ruhe-
[Nächste Seite]gehaltsfähige Ausgleichszulage von 427,80 M, da er gemäß Stadtverordnetenbeschluß vom 10. März 1927 die Bezüge der alten Besoldungsgruppe X erhalten hat.
b) Wohlfahrtsverwaltung.Der Antrag der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz auf Erhöhung des städtischen Zuschusses wird abgelehnt.
c) Kleine Etats.Der bei Titel III-1 vorgesehene Zuschuß der Stadt zum Arbeitsnachweis wird um 25 000 M auf 75 000 M ermäßigt.