Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufnahme eines Darlehens betr. Notstandsarbeit Rampenneubau für die neue Rheinbrücke Düsseldorf - Neuss (1. Bauabschnitt) in Höhe von 118 827,50 M aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge unter den im Darlehensvertrage festgelegten Bedingungen einverstanden. Der Zinssatz beträgt 4 %, Tilgung soll in 17 bezw. 15 gleichen Jahresraten erfolgen.
Die Landesbank der Rheinprovinz gibt der Stadt Neuss ein Wohnungsbau - Darlehen bis zu 120 000 M auf 3 Jahre fest zu 7 1/4 % Zinsen p. a., Auszahlungskurs 98 %. Stadtverordneten - Versammlung stimmt dem Darlehensgeschäft zu.