21. Abtretung von Straßenterrain. Aus Anlaß einer Baugenehmigung hat sich die Genossenschaft der barmherzigen Schwestern zur unentgeltlichen Abtretung der vor der Baufluchtlinie liegenden Fläche zur
Kölnerstraße bereit erklärt.
Stadtverordneten - Versammlung ist einverstanden.