Über die beamtete Anstellung desbei der hiesigen gewerblichen Berufsschule tätigen Gewerbeoberlehrers Hohsvom 1.4.1928 ab wird Stadtverordneten - Versammlung gehört.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Versetzung a) des Kriminal-OberkommissarsKleinzum 1. Oktober 1928, b) des PolizeiassistentenDornauerzum 1. Juli 1928 in den Ruhestand. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge ein Prozentsatz von 80/100stel zugrunde zu legen. Die Abfindungssumme richtet sich nach den ge-
[Nächste Seite]setzlichen Bestimmungen.