Band 40: Eintrag vom  12. März 1815 (Nr. 14)

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Transkription

 

Beschluß, zufolge welchem es einstweiln bei dem bestimmten Gehalt des Polizei Commissairs Peter sein Verbleiben haben soll.

Nach Einsicht des vom Herrn Bürgermeister dem Stadtrath vorgelegten Schreibens des Herrn Kreis Director Bene vom 7. December lezthin, worin derselbe von einer dem Herrn Polizei CommissairPeters fürs Jahr 1814 zu bewilligenden Gratification von 300 Franken Erwähnung macht, in soll es die Communal Cassa erlauben, und der Stadt selber für gut befinden würde, war der besagte Stadtrath einstimmig der Meinung, daß er einstweile bei dem dem Polizei Commissair ausgeworfenen Gehalt, und Bureau Kosten festgestellt bleiben möchte, bis die finanziellen Umstände der Cassa eine solche Gunstbezeugung beßer erlauben würden.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und nach geschehene Vorlesung auf den Original unterzeichnet worden. So geschehen Neuß, Tag Monath und Jahr wie oben.

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