Johan Brewer gegen schmitzambt
die ferner eingewendete klag Johannen Brewer gegenschmietzambt ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß zu abstellung deßen beschwähr in gefolg vorhin ergangenenen decretorum das schmidtsambt mit einer würcklich verdienter bestraffung von 4 goldtgulden mulctirt werden solle