Band 30: Eintrag vom  28. Mai 1738 (Nr. 102)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

canonici gegen magistratum

dan ist ex parte domini canonicorum hupitum außgebragtes manutenentia mandatum gegen magistratum wegen einer in der baurbahn auffrichtender schewren verleßen, und weilen ein ehrsamer rath der meinung ist, daß in diesem puncto politiae der official keine jurisdiction hatte, soll dieses auff Bonn herrn deputatis zum consult nachgeschickt werden.