Band 38: Sitzung vom  28. Juli 1794 (Nr. 106)

 

Montag den 28ten Julius 1794 . Præs. DD. omnibus excepto D.Hansman .

Heutige auserordentliche Rathsversammlung hat ein vom H, Deputirten Hansman gestern beim Abend durch einen Expreßen eingegangenes Schreiben veranlaßet, welches verlesen wurde, und in 3 bei gegenwärtiger

landständischer Versammlung vorgekommene Punckten bestehet, nämlich 1tens die allgemeine Bewafnung der Ertzstiftischen Unterthanne, 2tens die Unterstützung der K.K. Armée mit Geld, Fourage und Lebensmittelen, 3tens die allenfals nötige Wegschaffung der landständischer archiven und Landescassa, und desfals vorzunehmende Maaßregulen . Worauf diese Punckten in reifliche Erwägung gezogen, und diesemnach darauf beschloßen worden ad 1mum daß man auf die allgemeine Bewafnung um so weniger stimmen könne, als a, die Franzosen dermalen gantz nahe, und aller Wahrscheinlichkeit nach, auch selbst der Kuhrfürstlichen Erklärung gemäß, sich bis an den Rhein ziehen wurden, in welchem Fall der bewafnete Einwöhner entweder mit dem Kaiserlichen über Rhein ziehen, und seine Haabseeligkeit und Familie daran geben, oder gewärtigen müste, als Gefangener von den Franzosen ins innere Franckreich gebragt, oder hier an der Spitze gegen die Kaiserliche fechten zu müßen. b, würden die Franzosen noch mehr erbittert werden, und so Leben und Vermögen eines jeden Privaten der sicherer Gefahr ausgestelt. C, sind wir noch durch das vor uns liegende Jülische und Limburgische von den Franzosen abgesöndert, und ehe diese einmal durch allgemeine Bewafnung sich auszeichnen,

würde das Hiesige Kleine Ländchen wenig beitragen können .

ad 2. wird uns wohl in Betref des Geldes und Fourage die Unmöglichkeit selbst schützen, da, wie bekant, durch die ungeheure Theurung der Land und Burgers man schier gantz ausgezehrt, die dermalige Erndt aber auch so schlecht ausgefallen, daß selbst für die hiesige Einwöhnern nichts überbleiben werde, ohnehin hat der Burger und Baur wircklich mehr gethan, als der geistliche und adliche Stand, indem die Hergebung des Contingents in Natura dem Burger und Baur allein getroffen, der geistliche und adlige Stand aber , welche von der itzige Lage doch das Meiste zu befürchten haben, hierin gantz nichts gelitten, aller Billigkeit nach müsten also diese beide Stände aus eigenen Mittelen sorgen, den anverlangten Beitrag zu verschaffen, und würden einmal die in Kirchen und Klöster befindliche Silbergeschiere hierzu verwendet, so dürfte immer ein beträgliches herauskommen .

ad 3. findet man die landständische Vorsorg der Landes Cassa und Archiv allerdings angemeßen, allein die Vorkehrung, daß bei den wegzuschickenden Archiven ein Deputirte und Syndicus angestelt werden solte, ist aus der Ursach überflüßig, als hierzu eine

eintzige anzustellende Person hinreichend ist.

Diesemnach wurde Obige des Magistrats Eußerung dem H. Deputirten Hansman durch den nämlichen Expreßen überschickt .