Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Erbreiterung und Vertiefung des Erft-Canals vom Gräbchen bis zum obern Ende des Zollhofes nach dem von der Erft-Commission vorgelegten Plänen, Kosten-Anschlägen und Bedingungen und beauftragt den Vorsitzenden, die erfoderliche Arbeit öffentlich auszuschreiben.