A uf die Vorstellung des H. VikarienNolden als Vormund der
[Nächste Seite][gehört zu Eintragsanfang Seite 301]minderjährige Rodons
minderjährigen Rodons wurde beschlossen daß er vorab den Pachtkontrackt in Betreff des seinen Pflegbefohlenen gehörigen Häuser aufzulegen habe.