Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die von dem Rendanten Holter aufgestellte städtische Rechnung vom Jahre 1841 vor, und lud denselben demnächst ein, in Gemäßheit hoher Regierungs Verfügung vom 7. September 1837 I S. II No. 9949 zur Wahl eines Vorsitzenden für das Geschäft dieser RechnungsRevision zu schreiten.
Er wurde hierzu durch Stimmen-Mehrheit der Stadtrath Peter Reinartz bezeichnet, wonach der Bürgermeister die Sitzung verließ, und unter Leitung des genannten Vorsitzenden die Prüfung der Rechnung in nachstehender Ordnung vorgenommen wurde.
§. 1.Seite 4. . der Bestand der Rechnung von 1840, wie solche durch den Abschluß sich ergeben, ist mit 2012 Thalern 23 Silbergroschen 6 pfennig richtig übertragen.
§. 2.Seite 4 und 5. Gleicher Weise findet sich die Restsoll-Einnahme richtig vorgetragen. Von dem Betra-
[Nächste Seite] ge derselben sind 4 Thaler mit höherer Genehmigung niedergeschlagen, und 26 Thaler eingegangen. Der aus frühern Jahren noch in Rückstand gebliebene Pachtbetrag von 67 Thalern 25 Silbergroschen, verschuldet durch Theodor Berns modo dessen Wittwe, wird mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 30. Juli 1828 I S. 12; 6166 erst nach dem Tod der Wittwe Berns eingezogen. Zur Sicherheit dieser Einnahme ist gehörige Hypothekar-Inscription genommen, und diese unter den Belegen nachgewiesen. §. 3.Titel I Artikel 1. Seite 6-8. Grundrenten. Diese Einnahme wurde überall richtig gefunden.
§. 4.Titel II Artikel 1 Seite 8-14. Pacht von Ackerland. Bei dieser Einnahme fand sich nur die erläuternde Bewer tung zu machen, daß 2 Thaler, 20 Silbergroschen Pacht von einer Schindgrube vor dem Niederthore ausgefallen sind., weil dieses Grundstück mit Genehmigung Königlicher Regierung veräußert wurden.
§. 5.Titel II Artikel 2. Seite 14. Pacht von Wiesen. Außer der etatsmäßigen Einnahmen sind hier auch 48 Thaler 10 Silbergroschen außer dem Etat verrechnet, und zwar in Folge einer neuen Verpachtung verschiedener Parzellen, welche den obigen Betrag mehr eingebracht hat.
§ 6.Titel II Artikel 3. Seite 15. Pacht von Weidengewechs. Nichts zu bemerken.
§. 7.Titel II Artikel 4. Seite 15 bis 18. Pacht von Gartenland. Es sind bei der Pacht von Gartenland 10 Thaler als Ausfall verrechnet, nämlich 6 Thaler von dem an das Alexianer-Kloster pachteten Garten, welcher durch die Regulirung des Erftflusses nicht hat benutzt werden können, und 4 Thaler von dem Walle am Oberthore, dessen Verpachtung 4 Thaler weniger eintrug, als im Etat muthmaßlich angenommen war.
[Nächste Seite] §. 8.Titel II Artikel 5 Seite 18. Pacht von Mühlen. Nichts zu bemerken.
§. 9Titel II Artikel 6. Seite 19. Pacht von Häusern. Der hier als uneinziehbar verrechnete Betrag von 10 Thaler 26 Silbergroschen 8 pfennig rührt daher, daß dem Pächter des Kaufhaussaales ein ratirlicher Nachlaß bewilligt worden, weil er verschiedene Bauten in diesem städtischen Gebäude auf seine Rechnung auszuführen übernommen hat. Die dem Beleg No. 18 beigefügten Verhandlungen geben darüber vollständigen Aufschluß.
§. 10Titel II Artikel 7. Seite 19-21. die Die Einnahme von Pacht von Gemeinde Plätzen wurde richtig befunden. Was durch nachträgliche Verpachtungen außer dem Etat eingegangen, ist durch die Beläge 20 bis 25 genau nachgewiesen.
§. 11Titel II Artikel 9. Seite 22 Pacht der Marktstände Wegen Nichtbenutzung des untern Theiles der Halle, welche zum Post locale ausgebaut worden, ist dem Pächter der MarktstandGelder Jos. Buch ein Nachlaß von 35 Thaler bewilligt, und mit Genehmigung Königlicher Regierung als uneinziehbar verrechnet.
§. 12Titel II Artikel 8 Seite 21-22. Pacht der Erde zum Pfannenbacken. Nichts zu bemerken.
§. 13Titel II Artikel 10 und Artikel 11. Seite 22 und 23. Pacht der Gemeinde-Jagd und Fischerei, und Beitrag wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd nach eigenthümlichen Grundstücken. Bei dieser Einnahme, die überall richtig gefunden wurde, war nichts zu erinnern.
[Nächste Seite] §. 14.Titel III Unbestimmte Einnahmen von Patrimonial-Vermögen. Artikel 1-6. Seite 24-35. Alle diese Einnahmen wurden vom Stadtrathe der sorgfältigsten Prüfung unterworfen, und überall richtig gefunden. Die dabei vorkommenden außeretatsmäßigen, so wie die uneinziehbaren Einnahmen sind in den Belegen genau nachgewiesen. Es stellt sich im Ganzen eine erfreuliche MehrEinnahme von 4010 Thaler 14 Silbergroschen heraus, woran unter anderem auf den Gras Verkauf 1906 Thaler 5 Silbergroschen, und auf die überhaupt 6748 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig betragende Erftschiffahrtsgebühren 2048 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig kommen.
§. 15.Tit. IV. Zinsen von Activ-Capitalien und Titel V Communal-Steuer. Seite 35 und 36.
Auch diese Einnahme boten keinen Stoff zu Bemerkungen dar, und wurden überall gut geheißen.
§. 16.Titel VI. Verschiedene und extraordinaire Einnahmen. Seite 36-45.
Mit einer ganz besondern Sorgfalt prüfte der Stadtrath ebenfalls die verschiedenen Einnahmen dieses Titels welche durch die beigefügten Belege und Erläuterungen so vollständig aufgeklärt sind, daß weitere Bemerkungen dazu nicht zu machen waren. Es ist bei Artikel 4. bei der Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft nur ein Rückstand von 14 Thalern geblieben, welcher nächstens eingehen wird. Da dieser Rückstand der einzige von der ganzen weitläufigen Jahres-Rechnung ist, so nimmt der Stadtrath gerne Veranlassung, dem Rendanten über die bei dem Einziehungs-Geschäfte bewiesene Pünktlichkeit seine belobende Anerkennung zu bezeugen.
Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu erinnern, und es wird demnach vom Stadtrathe auch das vorschriftsmäßige Zeugnis ertheilt, daß außer den zur Berechnung gekommenen Kosten weitern Beträge nicht einzuziehen gewesen sind.
[Nächste Seite]Die Revision der Einnahmen wurde hiermit beendet.
Actum ut supra
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