Band 47: Eintrag vom  14. März 1844 (Nr. 76)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Todten- gräber Drath wird eine Vergütung von 20 Thalern Jährlich aus der StadtCasse zuerkannt.

Nach Einsicht der Vorstellung des Todtengräbers Andreas Drath vom 29. Februar courant findet der Stadtrath es in der Billigkeit begründet, daß demselben für die gehörige Erhaltung und Reinigung des katholischen Kirchhofs vom 1. Januar d. J. an jährlich, jedoch unter dem Vorbehalte des Wiederrufes, außer demjenigen, was er aus der KirchenCasse und an Gebühren für das Beerdigen der Leichen beziehe, eine Vergütigung von zwanzig Thalern Preussischer Courant aus der städtischen Casse gewährt werde.

Actum ut supra