Band 41: Eintrag vom  26. Oktober 1814 (Nr. 7 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die von dem Verkauf der städtischen Güter eingegangen und noch einzugehende Gelder sollen zur Tilgung der alten Schulden verwendet werden.

Der Bürgermeister der Stadt Neuß nach Einsicht der Verordnung vom 24. July letzhin /:Amtsblatt N. 48:/ hat der Munizipal Rath der Stadt Neuß versammelt, und demselben Kenntniße von Summe gegeben, welche von den verkauften städtischen Gütern eingegangen ist, und sich auf jene von 28,66 Franken beläuft, um von der Summe die noch eingehen muß, und circa 25,700 Franken betragen wird. Nachdem, der Bürgermeister hierauf dem Munizipal Rath auf den Schulden Betrag der Stadt Neuss vorgelegt hat, welche sich von dem Jahr 1794

[Nächste Seite] herauf die Summe von 34,357 franken 96 Centimen und von rückständigen Zinsen und Rennten auf jene von 66,955 Franken, 54 Centimen erstreckt, so ware die einstimmige Meinung der versammelten Räthe, daß diese eingegangene sowohl, als noch einzugehende Gelder zu Tilgung obgedachter Schulden vorzüglich, und der Ueberrest zu Abmachung den rückständigen Zinnsen und Renten, in soweit selber hinreicht, verwendet werden sollen. Nachdem der Bürgermeister endlich den Herrn Räthen von dem in oberwehnten Beschluß enthaltenen dritten Artickel Einsicht gegeben, und Ihnen zugleich angezeigt hat, daß die von dem Verkauf eingegangene Gelder in einer eisernen mit drei Schlösser versehenen Kiste aufgehoben würden, wovon einen Schlüssel er selbst, den andere der Adjunct Josten, und den dritten der Herr Renntmeister Holter in Verwahr hätten, so äußerten dieselben über diese getroffenen Maasregeln ihre vollkommene Zufriedenheit, und fanden billig, daß obgedachter Herrn Holter von jeder ferner zu stellenden Bürgschaft frei gesprochen würde.

Worüber wir gegenwärtiges abgefasst, welches obgemelte Herrn nach geschehener Vorlesung unterzeichnet haben.

so geschehen zu Neuß Tag, Monat, und Jahr wie oben .

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