Band 41: Sitzung vom  24. Januar 1818 (Nr. 59)

 

Geschehen Neuß, den 24. Januar 1818.

Preesentes für den Bürgermeister Momm, der Beigeordnete Josten, Peter Anton Broix, Quirin Alois Hütten, Nepes, Johann Wilhelm Loosen, Breuer, Michael Heinrich Rosellen, Caspar Louwartz, Franz Joseph Holter , Peter Joseph Schramm, Joseph Flemming,

Dem am heutigen Tage versammelten StadtRathe wurden auf Verfügung der Landräthlichen Behörde vom 8. August und 7. December 1816 aufgestellten Schulden Etats, und zwar erstens jener unter der Rubrik; Etat der auf der Stadt haftenden alten Schulden, vorgelegt.

Der Stadtrath hat einen jeden der in diesem Etat aufgestellten Posten, nebst den Belegen, genau untersucht und richtig gefunden und bittet daher Eine Hochlöbliche Königliche Regierung nicht nur die Ausbezahlung des aufgeführten Zinsen ineinem Betrage von 2644 francs 65 1/2 Centimes zu autorisieren, sondern auch zu erlauben daß die pro 1817 aufgegangenen Zinsen, und die welche für die Zukunft fällig werden zugleich ausgezahlt werden können. Zweckmäßig scheint es dem Stadtrathe den Versuch zu machen ob nicht mit den Creditoren über die Abmachung der Kapital Schuld, ein Vergleich zu Stande gebracht werden könne, und er bittet auch hierinn um höhere Genehmigung.

Der Stadtrath bemerkt auch ferner, daß da wo die Urkunden den

Was die Forderung der Juffer Mays betrifft welche nicht hat ausgemittelt werden können und wahrscheinlich todt ist, so werden deren Erben bei erfolgender Zalungs Autorisation, durch öffentlichen Blätter zum Erscheinen aufgefordert werden. In Hinsicht der Forderung des HerrnHerresdorf modo von Groote ist es unrichtig wenn Beleg No 6.c. gesagt wird, die Zinsen seyen zuletzt pro 1791 bezahlt worden.

Die hier vorliegenden Creditoren Bücher liefern den Beweis daß die Rückstände gerade so sind wie sie in dem Etat stehen.

Sodann wurde der Etat der auf der Stadt haften= de Erbpacht vorgelegt.

Der Stadtrath erkennt die Richtigkeit dieser bis zum Schlusse des Jahres 1816 zu 2591 francs 38 Centimes festgesetzten Forderung an, und er bittet wie vor, ebenfalls die Befugnis den Creditor für 1817 und die Zukunft zu befriedigen, so wie auch mit demselben wegen Abmachung der Rente einen Vergleich zu versuchen

Hier nächst nahm der Stadtrath die

Er bemerkt dabei, daß die in der 6. Colonne des Etats aufgeführten Summen auf das Capital auf die mit dem Stadträthlichen Protocolle vom 30. September 1816 eingereichte Autorisation des vormaligen Gouvernements Commissair in Roer Departement im Jahre 1815 bereits wären ausbezahlt worden, und bittet, so wohl diese geschehene Zalung zu sanktioniren als auch zu genehmigen, daß der noch bleibende Capital Betrag von 698 francs 33 Centimes, und die bis zur Ablage des Capitals verfallene Zinsen mit 12811 francs 44 Centimes ausbezahlt werden dürfen.

Zur Leistung der Zalung aller dieser Schulden schlägt der Stadtrath schließlich die in der Comunal Casse deponirten, von den verkauften Gemeinde Gütern herrührenden Gelder vor.

Neuß wie vor

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