Band 50: Eintrag vom  08. Mai 1856 (Nr. 532 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt vor, daß durch die andauernde Krankheit des Polizei-Registrators Schmitz die Nothwendigkeit einge- treten sei, dem Polizei-Amt eine anderweite Büreau- hülfe zu verschaffen, und daß in Folge dessen der Kanzlei- gehülfeMichael Thomas dem genannten Amte provisorisch überwiesen werden. Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und bewilligte dem p Thomas für seine Beschäf- tigung auf dem Polizei-Amte eine Entschädigung von 8 Thlr 10 Sgr monatlich, verhältnißmäßig von 100 Thlr auf's Jahr, aus städtischer Kasse.

actum ut supra