Band 41: Eintrag vom  12. Dezember 1815 (Nr. 33)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wurde beschlossen die am 10. Februar 1808 liquidirte Schulden.

Heute den 12. December 1815 haben wir unterzeichneter Bürgermeister der Stadt Neuß als Präsident des Stadt Rathes, auf mündliche mit dem Herrn Kreis Director getroffene Verabredung den Stadt Rath der Gemeinde Neuß verabladen lassen, um des vom Herrn Kreis Director Bene unterm 4. dieses betref den, zu zahlenden rückständigen liquidirten städtischen Schulden erhaltene Schreiben denselben bekannt zu machen und darüber Ihre Meinung und Ihr Gutachten zu vernehmen. Erschienen hierauf außer den beiden Herrn Adjuncten Reuter und Josten, die Herren Andreas Bircken, Brockers, Broix,Zimmermann, Lelièvre, Gabriel, Loosen, Reinarz, Nepes, Bircken, HolterSchwan, Vonwede, Pollender, Sels. und Ihnen obgemeltes Schreiben folgenden Innhalts vorgelesen:

Die Ablegung von gehörig liquidirten und gesezlich anerkannten Gemeinde Schulden hängt eigentlich von der zuerwartenden Autorisation und näheren Bestimmungen der Regierungs Gewalt ab; es kommt dabei augenblicklich auch in Frage: in wie fern, und unter welchen Beschränkungen die von den verkauften Gemeinde Gütern in die Kreis Kasse zurück bezahlt werden sollen? Da aber inzwischen

[Nächste Seite] diese nähere Bestimmungen sich wider Vermuthen und wahrscheinlich wegen seither eingetretenen Verhältnissen zu verzögern scheinen, so hat der Herr General Gouvernements Commissair auf auf meinen Bericht vom 18. August mittelst Rescript vom 30. vorigen Monats doch genehmigt, daß aus den in die Komunal Kasse daselbst eingegangenen und befindlichen Geldern die gehörig liquidirten und Verfaßungsmäßig anerkannten Schulden der Stadt, auch einer Verhälniß mäßigen Verpflegung der vorhandenen fonds, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingnisse abschläglich abgeführt werden, daß nämlich diese Zahlung von den betreffenden Theilen blos auf das guthabende Kapital und nicht für die Zinsen angenommen, indem Zinsen höhern Orts noch näher verfügt werden müssen.

Nachdem hierauf den versammelten Herren Räthen das erwähnte Schreiben vorgelesen worden, und der Herr Bürgermeister über die gehörig liquidirten und Verfassungs mäßig anerkannten Schulden der Stadt Ihre Meinung abzugeben wünschte, so ware einstimmig ihre Meinung, daß die unterm 10. Februar 1808 liquidirte und anerkannte Schulden als Kapital Schulden betrachtet, und gleich bezahlt werden sollen.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und unterzeichnet worden

So geschehen zu Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.

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