Der Stadtrath prüfte heute den ihm vorgelegten Etat der hiesigen Leih-Anstalt, für das Jahr 1843, wie solcher nach dem durch hohe RegierungsVerfügung vom 17. November vorigen Jahres I S. II A N° 21602 mitgetheilten Muster auf den Grund einer diesjährigen Durchschnittsberechnung aufgestellt werden, und fand dabei Nichts zu bemerken.
Actum ut supra