Mit Bezug auf die Eingabe des Kaufmannes Friedrich Heinrich Hecking vom 1. December vorigen Jahres und die hohe Regierungs-Verfügung vom 8. December praeteriti I S. I No 5479 gab der heute versammelte Stadtrath seine Erklärung dahin ab, wie er seiner Seits kein Bedenken dabei finde, daß der Braut des gedachten p Hecking, Fräulein Margaretha Louisa Schäppi von Oberrieden, Kanton Zürich in der Schweiz die Aufnahme
[Nächste Seite] in den diesseitigen Staaten-Verband respectire die Niederlassung in hiesiger Gemeinde gestattet werden.Actum ut supra