Erhöhung der Besoldung des Armenver- waltungs- diener Matheisen auf 132 Thaler
Rücksichtlich der Besoldung des Armen-Verwaltungsdieners Matheisen erklärte sich der Stadtrath nach Einsicht der Anträge der Wohltätigskeits-Commission und des Bürgermeister-Amtes damit einverstanden, daß dieselbe vom 1. Juli 1843 an auf Einhundertzweiunddreißig Thaler erhöht, und zugleich die Mieth-Entschädigung auf fünfzehn Thalern jährlich festgestellt wurde.
Actum utsupra