Band 55: Eintrag vom  25. Juni 1868 (Nr. 338)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Gymnasial-Angelegenheit.

Nachdem zwei Oberlehrer behufs Antretung auswärtiger Stellen um ihre Entlassung vom hiesigen Gymnasium eingekommen sind, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag des Gymnasial-Curatoriums und um in der Folge gute Lehrkräfte an die hiesige Schul-Anstalt möglichst zu fesseln, sich damit einverstanden, daß die den hiesigen Gymnasiallehrern jüngsthin bewilligten Gehaltszulagen auf so lange als die Mittel der Anstalt es erlauben, im Gesammtbetrage von 825 Thlr. jährlich, in definitive Gehaltszulagen verwandelt werden, indem die Stadt die desfallsige Einnahme in dem Mehr-Ertrage des Schulgeldes garantirt, das bisher nur bis zu 2800 Thln. garantirt war, unter dem Vorbehalte jedoch, daß das Schulgeld vom 1. October dieses Jahres an um weitere 2 Thln. erhöht und die über die Erfordernisse sich ergebende Mehr-Einnahme an Schulgeld, zur Verstärkung des Reservefonds verwendet, so wie daß der von dem Herrn Erzbischofe von Cöln mit Rücksicht auf das ermäßigte Schulgeld der Convictoristen zugesagte widerrufliche Zuschuß an das Gymnasium von 200 Thln. jährlich, zu einem unwiderruflichen Zuschusse erklärt werde.

Die Versammlung ist fernerhin dem Wunsche des Gymnasial-Curatoriums entsprechend, damit einverstanden, daß die beiden ersten Oberlehrer Dr. Rondolf & Dr. Waldiger eine persönliche weitere Zulage von je 100 Thlr. bewilligt werde, zu welchem Zwecke auch hierfür die Einnahme in dem Schulgelde garantirt wird.

{eingefügter Satz} Schließlich wird das Gymnasial-Curatorium ersucht, seine Bemühungen zur Erlangung eines Staatszuschusses für das hiesige Gymnasium fortsetzen zu wollen.

actum ut supra