Band 47: Eintrag vom  02. Dezember 1845 (Nr. 256 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 15. November courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevorstehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm 30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß-der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaß- regel ihm fortwährend als das wirksamste Mittel erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden Nothstande hülfreich zu begegnen.

Es soll inzwischen die Stadt-Casse durch das

[Nächste Seite] für die Ankäufe von Lebensmittel leihweise hergegebene Capital vom 3000 Thaler durchaus auf keinen Nachtheil gebracht werden, indem es Absicht ist, das Capital der Stadt im nächsten Sommer unverkürzt zurück zu erstatten, die Zinsen aber, und die etwa an den Preisen sich ergebenden Verlüste durch eine freiwillige Sammlung zu decken, welche gleich nach Abwicklung des Geschäftes unter den hiesigen Einwohnern veranstaltet werden wird, und in jedem Falle dann ein günstiges Resultat in Ausicht steht.

Unter dieser Modification bittet der Stadtrath, daß Königlich Hochlöbliche Regierung seinen Beschluß vom 30. September courant genehmigen möge .

Actum utsupra