Auf dem Vortrag des Bürgermeisters, daß die vom 18. des Monats versuchte Wiederverpachtung der Städtischen Windmühle ohne allen Erfolg geblieben, beschloß der Stadtrath, von weiteren Schritten, diese Mühle zu verpachten, vorläufig abzustehen, und abzuwarten, ob die Folgezeit etwa Verhältnisse herbeiführen, welche es möglich machen, daß daran irgendein Nutzen gezogen werde werden könne. Inzwischen sei der jetzige Pächter anzuhalten, die Mühle beim Ablauf der Miethe in denjeigen Stand zu stellen, in welchem er dieselbe angetreten hat.
Actum utsupra