Band 56: Eintrag vom  24. Februar 1871 (Nr. 107)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8/ Fuhrengestellungskosten

Die definitive Regulirung mit den Eigenthümern der zur Armee in Frankreich gestellten Fuhren wird der durch Beschluß vom 14. September 1870 gewählten Kommission übertragen.

a. u. s.