Stadtrath bewilligt der Christa Thomas für die Aufsicht in der Klasse des blinden Lehrers Hamm an der Mädchenschule eine jährliche Remuneration von 25 Thalern
Auf dem Antrag der Schul-Commission vom 28. December vorigen Jahres genehmigte der Stadtrath, daß der Christina Thomas für die Wahrnehmung der Aufsicht in der Classe des blinden Lehrers Hamm an der Elementar-Mädchenschule hierselbst vom vom 1. October vorigen Jahres an eine jährliche Remuneration von fünf und zwanzig Thalern bis auf Weiteres aus der Städtischen Casse zuerkannt werde.
Actum ut supra
Kündigung von Wiesen, welche den Rheinfährpächtern HellersbergLeuchtenberg verpachtet gewesen.Der Stadtrath beschloß, daß die den Ackersleu- ten und Rheinfahrpächtern Theodor Hellersberg /:modo dessen Erben:/ und Joseph Leuchtenberg an den Steinen durch Vertrag vom 30. April 1841 auf unbestimmte Zeit verpachteten acht Kölner Morgen Wiesen in der Wiese des Rheins gelegenen, nebst dem auf den Rhein zugehenden Aufgange, derselben in der Art gekündigt werden, daß die Benutzung durch die bisherigen Fortsetzung
[Nächste Seite] Pächter mit dem 11. November 1844 aufhört. Demnächst soll eine öffentliche Verpachtung dieses Grundstückes vorgenommen werden.Actum ut supra