Band 50: Eintrag vom  21. Dezember 1854 (Nr. 274)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Mittelst Antrags vom 7. des Monats bittet der hiesige Einwohner August Koenemann um käufliche Überlassung des hinter seinem Garten neben dem Alexianerkloster-Eigenthume gelegenen kleinen städtischen Terrains, welches für die Stadt gegenwärtig nutzlos sei.

In Anbetracht, daß jenes Terrain für die Stadt nicht zweckmäßig benutzt werden kann, sich auch nicht absehen läßt, wie solches späterhin der Fall sein wird, erklärt Gemeinderath sich mit der Veräußerung des kleinen Platzes an den p Koenemann in der Weise einverstanden, daß derselbe verhältnißmäßig den nämlichen Kaufpreis zahle, den das Alexianer-Kloster für das nebenanliegende Terrain entrichtet habe, und er ferner verpflichtet werde, an dem Wege längs der Erft in ähnlicher Weise eine Mauer aufzuführen, wie solches von dem Alexianer-Kloster an dem anschießenden Terrain geschehen ist.

actum ut supra