Nach Einsicht des betreffenden Antrages fand Gemeinderath nichts dagegen zu erinnern, daß dem hierselbst wohnenden Fabrikanten Joh. Heinrich Lonnes ein Kapital von 4 000 Thlr, wovon 2 000 Thlr aus der Hospital - und 2 000 Thlr aus der Armenkasse entnommen werden sollen, gegen Verpfändung eines zu M. Gladbach gelegenen, zu 8 250 Thlr abgeschätzten Hauses auf erste Hypothek und zu 4 1/2 % Zinsen bei pünktlicher Zahlung respective zu 5 % bei nicht pünktlicher Zahlung, dargeliehen werde.
actum ut supra
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Typ | Stadt |
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