Band 50: Eintrag vom  24. September 1856 (Nr. 607 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht eines landräthlichen Verfügung vom 21. September c. den hiesigen Schafweidgang betreffend, erklärt die Stadtverord- neten-Versammlung sich damit einverstanden, daß der Schafweidgang [eingefügt:vor Sonnen-Aufgang und] nach Sonnen-Untergang und an Sonn- und Feiertagen durch Polizei-Verordnung gänzlich verboten werde.

actum ut supra