Nach Vortragung des Commissionsberichtes über die Verlegung der Waisenhausschule aus dem ehemaligen Dr. Jäger'schen Hause in das Huppertz'sche Lokal, und geschehener näherer Berathung, beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, die Sache bis dahin zu vertagen, daß Nachweis über die wirklich vorhandenen freiwilligen Beiträge für das als Privat-Anstalt fortzuführende Waisenhaus erbracht ist.
actum ut supra